Anspruch des Betriebsrat auf eigenen Computer
Immer wieder gibt es zwischen Arbeitgebern und dem Betriebsrat Streit um die Frage, ob der Betriebsrat Anspruch auf einen eigenen Computer hat.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Kiel) hat dazu folgende Grundsätze aufgestellt:
1. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen PC nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen, wenn er diese Technik bei der Wahrnehmung jedenfalls einzelner betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben selbst anwendet.
2. Ein neunköpfiger Betriebsrat kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht darauf verwiesen werden, seine Schriftstücke mit der Hand oder mit einer – teilweise defekten – elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband zu erstellen. Das ist angesichts des Umfangs der anfallenden Aufgaben im Zeitalter der EDV unzumutbar und degradierend.
Quelle: LAG Schleswig-Holstein – Beschluß vom 27.01.2010 – Az. 3 TaBV 31/09
Geschrieben von
Christian Hundertmark, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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